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Die ErP-Richtlinie – Alle Informationen

Hintergrund

Mit der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG legt die Europäische Union Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energyrelated Products, ErP) fest. Diese Richtlinie ist Teil des 20-20-20 Ziels, nachdem bis 2020 der Anteil erneuerbarer Energien um 20% erhöht werden und der Energieverbrauch um 20% reduziert werden soll. Sie ersetzt die Richtlinie 2005/32/EG (EuP-Richtlinie) und soll zu einem weiteren Schutz der Umwelt beitragen.

In der ersten Stufe der ErP-Richtlinie müssen Ventilatoren im Leistungsbereich von 125W bis 500 kW ab 01.01.2013 spezifische Wirkungsgrade erhalten. Ab 01.01.2015 tritt die zweite Stufe mit höheren Grenzwerten in Kraft.

Die Anforderungen an die Systemwirkungsgrade ist Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung und somit erforderlich für den Einsatz in EU-Mitgliedstaaten.

Änderungen

Die wichtigste Änderung der neuen gegenüber der ursprünglichen Richtlinie besteht darin, dass der Geltungsbereich von energiebetriebenen auf energieverbrauchs-relevante Produkte ausgeweitet wurde. Das sind Produkte die selbst keine Energie benötigen, die aber den Verbrauch von Energie beeinflussen.

Bereits bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Es sind nur Ventilatoren betroffen, welche ab dem 01. Januar 2013 in der EU in Verkehr gebracht werden. Bei Ersatzventilatoren gibt es eine Übergangsfrist bis 01. Januar 2015, wenn der auszutauschende Ventilator vor dem 01. Januar 2013 in Verkehr gebracht worden ist.

Ausnahmen

Ventilatoren für erhöhte Anforderungen wie Explosionsschutz, Brandgas, Fördermittelemperatur über 100°C oder Ventilatoren für Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung. Ebenfalls ausgenommen sind Produkte, die im Ex-Bereich eingesetzt werden.

Auf uns ist Verlass!

Mit Absauggeräten der Böcker Filtertechnik GmbH & Co. KG sind Sie wie immer auf der sicheren Seite. Die von uns eingesetzten Ventilatoren erfüllen schon heute die strengen Anforderungen der ab 2015 geltenden zweiten Stufe. Weitere und laufende Informationen finden Sie auf dieser Seite, sobald sie verfügbar sind.