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Ihr Partner für individuelle Lösungen mit Qualität in der Filtertechnik.

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Unsere AGB
zu Ihrer Information.

Böcker Filtertechnik GmbH & Co. KG Stand 01/2010

I. Allgemeines

1. Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferverträge, sofern sie nicht im Vertrag ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden, frühere etwa anders lautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

2. Abweichungen, z. B. in Einkaufsbedingungen des Käufers, sind mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung für uns unverbindlich. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

3. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.

4. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

5. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

6. Bei spezifizierten Anfragen oder Anfragen mit Wettbewerbsbezeichnungen bieten und liefern wir nach unserem Ermessen ein Alternativprodukt aus unserem Lieferprogramm an.

7. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Als Liefertag gilt der Tag der Absendung ab Werk.

8. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert (§ 26/1 BDSG). Sie dienen nur unseren Geschäftszwecken

II. Umfang der Lieferpflicht

1. Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus unserem schriftlichen Angebot und / oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ist die Bestellung mündlich erfolgt, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Evtl. zu unserem Angebot gehörende Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Sämtliche Angaben des Lieferers zur Kaufsache im Katalog oder bei den Vertragsverhandlungen sind Eigenschaftsbeschreibungen, keine Zusicherung im Rechtssinne.

3. An Kostenanschlägen, Preislisten, Zeichnungen, Fotos und anderen Unterlagen / Informationen, körperlicher und unkörperlicher Art –auch in elektronischer Form- behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

4. Für technische Arbeiten, Ausarbeitung von Projekten einschließlich Anfertigung zugehöriger Pläne und Skizzen behalten wir uns vor, sofern es sich um eine zusätzliche technische Bearbeitung handelt, die Mehrheit gesondert zu berechnen.

5. Teillieferungen unsererseits sind zulässig.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) als Sicherung für unsere Saldorechnung.

2. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die so entstandene neue Sache bleibt somit unser Eigentum und dient als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche gemäß Abs.1.

3. Bei Verarbeitung (Verbindung – Vermischung) mit andern, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen der § 947, 948 BGB mit der Folge, dass unser Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.

4. Die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt nach Maßgabe der Absätze 1 – 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt.

5. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegen ihn die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/oder 3 zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisförderung gemäß Absatz 5 nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware.

7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.

9. Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltswaren Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen: Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangener Gewinn, bleiben vorbehalten.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Kaufpreis zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum netto.

2. Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Wechseldiskontsatz der Landeszentralbank berechnet, ebenso bei einer Stundung der Zahlung.

3. Unsere jeweilige Restforderung wird sofort fällig, wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, einem Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Falls wir noch nicht vollständig erfüllt haben, sind wir berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung unserer Restforderung zurückzuhalten und unsere noch nicht bezahlten Waren auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.

4. Aufrechnungen sind dem Besteller nicht gestattet.

5. Wenn die Bonität des Bestellers nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, sind wir berechtigt, unsere Zahlungsbedingungen der jeweiligen Situation anzupassen, insbesondere auch dann, wenn bereits ein Liefervertrag z.B. durch Auftragsbestätigung zustande gekommen ist.

V. Verzug

1. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder nach Abschluss uns bekannt gewordener Umstände, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und der Zahlungsbereitschaft des Käufers entstehen lassen, z.B. ungünstige Auskünfte, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder der Insolvenz über das Vermögen des Käufers, Wechselproteste, nicht bedingungsgemässe Zahlung aus anderen Abschlüssen und Lieferungen usw. berechtigen uns ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Lieferfrist

1. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Zeichnungen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus.

2. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich der Selbstbelieferung, unvorhergesehener Hindernisse – gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten – wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Ausschuss werden eines wichtigen Arbeitsstückes oder andere unverschuldeter Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der Beförderung, Belieferung, Betriebsstörungen oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung unsererseits sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer uns etwa gestellten Nachfrist.

3. Schließt die Lieferung eine Montage mit ein, so gelten zusätzlich unsere jeweiligen Montagebedingungen.

VII. Versand und Gefahrenübergang

1. Der Versand erfolgt stets – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Bestellers ab Werk ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung.

2. Der Besteller trägt die volle Verantwortung für die sachgemäße Aufbewahrung der am Bestimmungsort ankommenden Materialien, auch wenn wir die Montagearbeiten ausführen. Die Versicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, Transport-, Bruchschäden usw. ist Sache des Bestellers.

3. Nachlieferungen erfolgen nur auf besondere Bestellung und gegen Berechnung zum Tagespreis.

4. Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert wird, geht in beiden Fällen vom Tage der Anzeige der Vesandbereitschaft an die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.

VIII. Verpackung

1. Einwegpackmittel werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

IX. Mängelrüge

1. Wir gewährleisten die Verwendung einwandfreien Materials und sorgfältige Verarbeitung. Demgemäß sind gelieferte Waren, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, entgegenzunehmen.

2. Sollten trotzdem Mängel auftreten, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, werden – unter Ausschluss sämtlicher weitergehender Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen – von uns alle diejenigen Teile nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechtem Baustoff oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei Voraussetzung für unsere Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel seitens des Bestellers die Erfüllung der im obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungen ist. Soweit Waren oder Teile derselben von uns ersetzt werden, gehen diese in unser Eigentum über.

3. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere nicht unverzüglich auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

4. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und ebenso nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Werden seitens des Bestellers oder Dritter an von uns gelieferten Waren Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vorgenommen, so entfällt jegliche Mängelhaftung von uns.

5. Die Mängelhaftung entfällt auch, wenn der Besteller oder Dritte keine Original Ersatz- bzw. Verschleissteile verwendet. Das gleiche gilt für die Nichtbeachtung der Wartungs- und Bedienungsanleitungen.

6. Gewährleistungsansprüche sowie alle weiteren Ansprüche, aus welchem Grunde auch immer, nur bis max. zur Höhe des gelieferten Warenwertes gemäß der Auftragsbestätigung.

7. Für Erzeugnisse von Zulieferanten gelten die in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für Mängel der Lieferung geltenden Bedingungen.

X. Haftungsausschluss

1. Für unsere Gewährleistungsverpflichtungen ist ausschließlich der zwischen dem Kunden und uns geschlossene Vertrag maßgeblich. Die in unseren Dokumenten und Verkaufsunterlagen gemachten Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten dar. Sie dienen lediglich der allgemeinen Information und können im Einzelfall abweichen.

2. Technische Datenblätter enthalten Durchschnittswerte von Qualitätsprüfungen und entbinden den Käufer nicht von einer Eingangsprüfung. Sie haben nicht die Bedeutung, die Eignung des Produktes für einen konkreten Einsatzzweck zuzusichern.

3. Die Leistungsergebnisse in unseren Prüfzeugnissen gelten nur für den Prüfling und können nicht unmittelbar als Aussage über Wirkungsgrade verwendet werden.

4. Abgebildete Produkte und Systeme dienen lediglich der Veranschaulichung möglicher Produktionsalternativen. Die Abbildungen stellen unter anderem Produkte und Systeme dar, die nach Kundenwünschen konzipiert wurden und in dieser Form nur als kundenindividuelle Lösungen erhältlich sind.

5. Die in unseren Dokumentationen abgebildeten Produkte und Systeme sind teilweise mit Sonderausstattungen ausgerüstet, die nur gegen einen gesonderten Aufpreis erhältlich sind.

6. Die Angaben über den Lieferumfang, Aussehen, Leistung sowie Maße und Gewichte entsprechen den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhandenen Kenntnissen, Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

7. Technische Daten insbesondere die Nennluftmengen sind bei Maß- oder Filterflächenabweichungen gegenüber unseren veröffentlichten technische Daten anzupassen.

8. Enddruckverluste gem. unseren Vorgaben sind einzuhalten und über geeignete Messgeräte im Schadensfall nachzuweisen.

XI Verjährung

1. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten.

XII Gerichtstand und Erfüllungsort

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Der Erfüllungsort ist der Ausstellungsort der Rechnung, alleiniger Gerichtsstand ist Lüdinghausen.

3. Die vorstehenden Bedingungen sowie abgeschlossene Lieferverträge.